Jugenschutzgesetz

Jugenschutzgesetz

 

Das Land Tirol und die Gemeinden verplichten sich mit diesem Gesetz, Kinder und Jugendliche zu fördern z.B. durch Bereitstellung von Räumen oder durch Finanzierunge von Projekten.
Zur Jugendförderunge gehört allerdings auch der JUGENDSCHUTZ. Klare Regelungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene z.B. zum Konsum von Alkohol und Tabak sind in diesem Gesetz zu finden.

Unsere Jugendraum richtet sich natürlich nach diesen Regeln und verplichtet sich den Jugendlichen einen Vorbild zu sein.

Homepage Jugendschutz

http://www.tirol.gv.at/themen/gesellschaft-und-soziales/jugend/jugendreferat/jugendschutz/

pdf zum Downloaden:

http://www.tirol.gv.at/uploads/media/Folder_Orange_2010_print.pdf